Rechtssicher im Vereinsrecht & in der Zusammenarbeit Schulförderverein und Schulleitung
In diesem Tagesseminar widmen wir uns der wichtigen Thematik des Vereinsrechts, um Ihnen die Sicherheit zu geben, Ihren Verein rechtlich korrekt und versiert zu führen.
Unsere erfahrene Referentin, Rechtsanwältin Karin Vetter, wird Ihnen wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen geben, die für die Vereinsarbeit von Bedeutung sind. Sie erfahren, wo die rechtlichen Grenzen liegen, welche Möglichkeiten Sie als Verein haben und auf welche Aspekte Sie besonders achten sollten, um juristische Fallstricke zu vermeiden.
Der Morgen beginnt mit Hinweisen zum Umgang mit Spendern und Sponsoren und führt nach einer kurzen Pause in die Themenwelt der Vereinsführung aus juristischer Sicht ein.
Nach diesen ersten Vortragsteilen wird am Nachmittag in einer offenen Fragerunde, die Zusammenarbeit zwischen Schulfördervereinen und Schulleitungen thematisiert.
Die Kooperation dieser beiden Institutionen ist entscheidend für die Förderung und Unterstützung von schulischen Projekten und Aktivitäten.
Bringen Sie gerne Ihre Fragen zum Thema „Zusammenarbeit Schulförderverein und Schulleitung“ mit! Auch alle Unterlagen wie zum Beispiel Ihre Satzung, die helfen, Ihre Fragen zu beantworten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich mit anderen Vereinsvertretern auszutauschen und von den Erfahrungen der Referentin zu profitieren. Dieses Seminar bietet Ihnen nicht nur wertvolles Wissen, sondern auch die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt zu klären.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitglieder von Schulfördervereinen sowie an alle, die an einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Schule und Förderverein interessiert sind.
Datum: Samstag, 23. November 2024
Uhrzeit: 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Silberburgstr. 158, Stuttgart
Anfahrt: bei Google Maps abrufen
Referent/in: Karin Vetter, Rechtsanwältin
Teilnahmegebühr: für Mitglieder des LSFV BW 20 EUR / 80 EUR für Nichtmitglieder
Hinweis: Sie können für dieses Seminar Bildungszeit beantragen.
Bildungszeit: Für das Tagesseminar können Sie Bildungszeit beantragen. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Bildungszeit spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme und zum Anbieter eingereicht werden müssen. Alle Informationen zur Bildungszeit finden Sie auf der Seite der Regierungspräsidien.
Uns finden Sie auf der Liste anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich (PDF-Datei).
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